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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Waldkirch ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Beim Amtsgericht Waldkirch wird außerdem das Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Familiensachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie Schöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Emmendingen zuständig.
Landwirtschaftssachen, Insolvenzsachen und Jugendschöffengerichtssachen sind beim Amtsgericht Freiburg konzentriert. Dort wird auch das Handels- und Partnerschaftsregister geführt.
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".